Prüfungsfallen
Melden ≠ Behandeln
- Meldepflichtig ohne § 24: Impfschaden, Tollwut-Exposition, schwere CDI
- § 24 ohne Meldepflicht für Heilpraktiker/innen: Scharlach, Impetigo, Skabies, alle STI, § 7-Erreger
- die beiden Listen getrennt lernen
Meldepflicht ist nicht Behandlungsverbot: Die beiden Kataloge überschneiden sich stark, sind aber nicht deckungsgleich.
Hängt zusammen mit
- unterscheidet → Meldepflicht der HP
- unterscheidet → Arztvorbehalt § 24
- Siehe auch: Verdacht Impfschaden
- Siehe auch: Tollwut-Exposition
- Siehe auch: Schwere CDI
- Siehe auch: Scharlach
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Melden ≠ Behandeln im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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