Meldewesen
Tollwut-Exposition
- Verletzung durch ein tollwutkrankes oder -verdächtiges Tier
- schon die Berührung von Tier oder Tierkörper zählt
- unabhängig von Symptomen
Die Meldepflicht knüpft an das Ereignis an, nicht an eine Erkrankung, damit eine Postexpositionsprophylaxe rechtzeitig beginnen kann.
Hängt zusammen mit
- meldepflichtig für → Meldepflicht der HP
- nicht erfasst von → § 24: § 6-Krankheiten
- ← zusätzlich meldepflichtig Tollwut
- Siehe auch: Melden ≠ Behandeln

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →