Gemeinschaftseinrichtungen
Scharlach
- Fieber, Halsschmerzen, Himbeerzunge, feinfleckiges Exanthem mit Munddreieck-Blässe
- Tröpfchen
- 1–3 Tage
Scharlach und andere Streptococcus-pyogenes-Infektionen sind nicht nach § 6 meldepflichtig, aber in § 34 Abs. 1 gelistet und damit unter dem Arztvorbehalt des § 24 — eine klassische Prüfungsfalle.
Hängt zusammen mit
- gelistet in → § 34: Personal
- Arztvorbehalt über → § 24: § 34-Krankheiten
- ← Leitsymptom von Hautausschlag
- Siehe auch: Melden ≠ Behandeln
- Siehe auch: Fall in Wohngemeinschaft
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Scharlach im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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