Leitsymptome
Hautausschlag
- Masern, Röteln, Windpocken, Scharlach, Mpox
- Petechien bei Meningokokken als Notfallzeichen
- Roseolen bei Typhus
Exanthem. Unterscheidungshilfen sind Verlauf (absteigend bei Masern, ab Gesicht bei Röteln), Bläschen in allen Stadien (Windpocken) und Munddreieck-Blässe (Scharlach). Auch Impetigo und Skabies gehören hierher, als Hautveränderungen ohne typisches Exanthem.
Ein Leitsymptom begründet allenfalls einen Verdacht, keine Diagnose. Für Heilpraktiker/innen folgt daraus: Verdacht melden, wo vorgeschrieben, und ärztlich abklären lassen.
Hängt zusammen mit
- Leitsymptom von → Masern
- Leitsymptom von → Röteln
- Leitsymptom von → Windpocken
- Leitsymptom von → Scharlach
- Leitsymptom von → Orthopocken (Mpox)
- Petechien bei → Meningokokken
- Roseolen bei → Typhus & Paratyphus
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Hautausschlag im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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