Leitsymptome

Hautausschlag

  • Masern, Röteln, Windpocken, Scharlach, Mpox
  • Petechien bei Meningokokken als Notfallzeichen
  • Roseolen bei Typhus

Exanthem. Unterscheidungshilfen sind Verlauf (absteigend bei Masern, ab Gesicht bei Röteln), Bläschen in allen Stadien (Windpocken) und Munddreieck-Blässe (Scharlach). Auch Impetigo und Skabies gehören hierher, als Hautveränderungen ohne typisches Exanthem.

Ein Leitsymptom begründet allenfalls einen Verdacht, keine Diagnose. Für Heilpraktiker/innen folgt daraus: Verdacht melden, wo vorgeschrieben, und ärztlich abklären lassen.

Hängt zusammen mit

Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Hautausschlag im IfSG-Schnellcheck →

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Hautausschlag und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Hautausschlag und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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