Meldepflichtige Krankheiten
Orthopocken (Mpox)
- Bläschen und Pusteln, oft im Genital- und Analbereich, Lymphknotenschwellung, Fieber
- enger Haut- und Schleimhautkontakt, auch sexuell
- ca. 5–21 Tage
Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Der Begriff umfasst auch die ausgerotteten echten Pocken. Mpox fällt zusätzlich unter die STI-Auffangklausel des § 24 und steht in § 34 Abs. 1.
Hängt zusammen mit
- gelistet in → § 34: Personal
- zusätzlich STI-Klausel → § 24: alle STI
- ← Leitsymptom von Hautausschlag
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Orthopocken (Mpox) im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →