Meldepflichtige Krankheiten

Windpocken

  • Juckendes Bläschenexanthem in allen Stadien gleichzeitig („Sternenhimmel“), auch Kopfhaut und Schleimhäute
  • aerogen, Kontakt
  • 14–16 Tage (8–28)

Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Das Varizella-Zoster-Virus bleibt lebenslang im Körper und kann als Gürtelrose reaktivieren. Ob Herpes zoster über § 7 Abs. 1 Nr. 47 unter den Arztvorbehalt fällt, stellt die Map als Hypothese dar.

Hängt zusammen mit

Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Windpocken im IfSG-Schnellcheck →

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Windpocken und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Windpocken und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →