Meldepflichtige Krankheiten
Windpocken
- Juckendes Bläschenexanthem in allen Stadien gleichzeitig („Sternenhimmel“), auch Kopfhaut und Schleimhäute
- aerogen, Kontakt
- 14–16 Tage (8–28)
Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Das Varizella-Zoster-Virus bleibt lebenslang im Körper und kann als Gürtelrose reaktivieren. Ob Herpes zoster über § 7 Abs. 1 Nr. 47 unter den Arztvorbehalt fällt, stellt die Map als Hypothese dar.
Hängt zusammen mit
- gelistet in → § 34: Personal
- Zoster: Arztvorbehalt? → § 24: § 7-Erreger
- ← Leitsymptom von Hautausschlag
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Windpocken im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →