Meldepflichtige Krankheiten

Masern

  • Hohes Fieber, Konjunktivitis, Koplik-Flecken, Exanthem ab hinter den Ohren absteigend
  • aerogen, hoch ansteckend
  • 8–10 Tage bis Fieber, ca. 14 Tage bis Exanthem

Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Zusätzlich meldepflichtig ist die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) als Spätfolge (§ 6 Abs. 2). Bezug zum Masernschutz nach § 20.

Hängt zusammen mit

Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Masern im IfSG-Schnellcheck →

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Masern und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Masern und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →