Gesundheitsamt

Absonderung

  • Pflicht zur Absonderung im Krankenhaus bei Lungenpest und von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber
  • bei anderen Kranken und Verdächtigen kann abgesondert werden
  • zwangsweise Unterbringung möglich, wenn Anordnungen nicht befolgt werden

Hier unterscheidet das Gesetz zwischen „hat anzuordnen“ (Lungenpest, VHF) und „kann anordnen“ (alle anderen). Bei Ausscheidern ist eine Absonderung nur zulässig, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen. Ein Verstoß gegen eine vollziehbare Absonderungsanordnung ist nach § 75 Abs. 1 strafbar.

Hängt zusammen mit

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Absonderung und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Absonderung und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →