Meldepflichtige Krankheiten
Hämorrhagisches Fieber
- Fieber, Blutungsneigung, Multiorganversagen; Reiseanamnese entscheidend
- je nach Erreger Blut/Körperflüssigkeiten, Nager oder Mücken
- ca. 2–21 Tage
Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Virusbedingtes hämorrhagisches Fieber (VHF): Dazu gehören u. a. Ebola, Marburg, Lassa, Gelbfieber und schwere Dengue-Verläufe. Bei Verdacht gelten höchste Schutzmaßnahmen; bei Übertragbarkeit von Mensch zu Mensch ist die Absonderung im Krankenhaus anzuordnen (§ 30).
Hängt zusammen mit
- gelistet in → § 34: Personal
- Absonderungspflicht → Absonderung
- ← bei Gelbfieber Gelbsucht
- ← Leitsymptom von Fieber nach Reise
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Hämorrhagisches Fieber im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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