Behandlungsverbot
§ 24: § 34-Krankheiten
- Alle in § 34 Abs. 1 Satz 1 genannten Krankheiten
- auch solche ohne Meldepflicht nach § 6
- z. B. Scharlach, Skabies, Impetigo, Hib-Meningitis
Über § 34 fallen auch Krankheiten unter das Behandlungsverbot, die nach § 6 nicht meldepflichtig sind. Die Verlausung nennt § 34 Abs. 1 neben der Krankheitsliste („oder die verlaust sind“), nicht als gelistete Krankheit; ob Kopflausbefall damit unter § 24 fällt, ist eine Auslegungsfrage.
Hängt zusammen mit
- Teil von → Arztvorbehalt § 24
- verweist auf Liste in → § 34: Personal
- ← Arztvorbehalt über Scharlach
- ← Arztvorbehalt über Impetigo contagiosa
- ← Arztvorbehalt über Skabies
- ← Arztvorbehalt umstritten Kopflausbefall
- Siehe auch: Skabies vs. Läuse
- Siehe auch: Kopflausbefall

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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