Gemeinschaftseinrichtungen
Impetigo contagiosa
- Bläschen und honiggelbe Krusten, oft im Gesicht
- Schmier- und Kontaktinfektion
- 2–10 Tage
Ansteckende Borkenflechte: nicht nach § 6 meldepflichtig, aber in § 34 Abs. 1 gelistet und damit unter § 24.
Hängt zusammen mit
- gelistet in → § 34: Personal
- Arztvorbehalt über → § 24: § 34-Krankheiten
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Impetigo contagiosa im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →