Leitsymptome
Husten
- Anfallsartig, stakkatoartig: Keuchhusten
- über 3 Wochen mit Nachtschweiß und Gewichtsverlust: Tuberkulose
- schwere Lungenentzündung nach Tierkontakt: Lungenpest, Milzbrand
Bei Tuberkulose beginnt die Meldepflicht erst mit der Erkrankung (Nr. 1a). Beim Keuchhusten löst schon der Verdacht die Meldung aus.
Ein Leitsymptom begründet allenfalls einen Verdacht, keine Diagnose. Für Heilpraktiker/innen folgt daraus: Verdacht melden, wo vorgeschrieben, und ärztlich abklären lassen.
Hängt zusammen mit
- Leitsymptom von → Keuchhusten
- Leitsymptom von → Tuberkulose
- Leitsymptom von → Pest
- Leitsymptom von → Milzbrand
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Husten im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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