Meldepflichtige Krankheiten
Keuchhusten
- Stakkatoartige Hustenanfälle mit inspiratorischem Ziehen, oft Erbrechen; bei Säuglingen Atemaussetzer
- Tröpfchen
- 9–10 Tage (6–20)
Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Pertussis verläuft in drei Stadien: catarrhale, convulsivum, decrementi. Erwachsene haben oft nur langanhaltenden Husten, deshalb wird die Krankheit leicht übersehen.
Hängt zusammen mit
- gelistet in → § 34: Personal
- ← Leitsymptom von Husten
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Keuchhusten im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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