Erregernachweise
Anonym gemeldete Erreger
- HIV, Treponema pallidum (Syphilis), Neisseria gonorrhoeae, Chlamydia trachomatis L1–L3
- Echinokokken, Toxoplasma gondii (nur konnatal)
- anonym an das RKI
Nichtnamentlich gemeldete Erreger: Für die meisten gilt trotz anonymer Meldung der Arztvorbehalt nach § 24, sowohl über § 7 als auch über die STI-Klausel.
Hängt zusammen mit
- Teil von → Labormeldung § 7
- gemeldet als → Nichtnamentliche Meldung
- zusätzlich STI-Klausel → § 24: alle STI
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Anonym gemeldete Erreger im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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