Meldewesen
Nichtnamentliche Meldung
- Ohne Namen, direkt an das RKI
- HIV, Syphilis, Gonorrhö, Chlamydien L1–L3, Echinokokken, konnatale Toxoplasmose
- Meldung durch das Labor
Diese Nachweise nach § 7 Abs. 3 laufen anonymisiert, um Betroffene zu schützen. Zusätzlich werden PCR-Ergebnisse auf SARS-CoV-2 nichtnamentlich gemeldet (§ 7 Abs. 4). Heilpraktiker/innen sind hier nicht meldepflichtig, aber über § 24 an den Arztvorbehalt gebunden.
Hängt zusammen mit
- Gegenstück zu → Namentliche Meldung
- ← gemeldet als Anonym gemeldete Erreger

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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