Meldewesen

Nichtnamentliche Meldung

  • Ohne Namen, direkt an das RKI
  • HIV, Syphilis, Gonorrhö, Chlamydien L1–L3, Echinokokken, konnatale Toxoplasmose
  • Meldung durch das Labor

Diese Nachweise nach § 7 Abs. 3 laufen anonymisiert, um Betroffene zu schützen. Zusätzlich werden PCR-Ergebnisse auf SARS-CoV-2 nichtnamentlich gemeldet (§ 7 Abs. 4). Heilpraktiker/innen sind hier nicht meldepflichtig, aber über § 24 an den Arztvorbehalt gebunden.

Hängt zusammen mit

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Nichtnamentliche Meldung und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Nichtnamentliche Meldung und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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