Behandlungsverbot

§ 24: alle STI

  • Alle sexuell übertragbaren Krankheiten
  • auch wenn sie nirgends sonst gelistet sind
  • z. B. Chlamydien (alle Serotypen), Trichomonaden, Genitalherpes

Diese Auffangklausel schließt alle sexuell übertragbaren Krankheiten ein, unabhängig von einer Meldepflicht. Damit ist der Arztvorbehalt bei STI umfassend.

Hängt zusammen mit

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: § 24: alle STI und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – § 24: alle STI und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →