Erregernachweis · Erregernachweise

Anonym gemeldete Erreger

HIV, Treponema pallidum (Syphilis), Neisseria gonorrhoeae, Chlamydia trachomatis L1–L3

Meldepflicht

Ja, als Erregernachweis nach § 7 IfSG, nichtnamentlich.

§ 7 Abs. 3 IfSG

Wer meldet?

Heilpraktiker/innen: Nein

Das Labor meldet den direkten oder indirekten Nachweis

Heilpraktiker/innen sind hier nicht meldepflichtig

Behandlungsverbot § 24

Ja – Feststellung UND Heilbehandlung nur durch Ärzt/innen

Gemeinschaftseinrichtung § 34

Nein

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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Ausschnitt aus der Starter-Map: Anonym gemeldete Erreger und die direkt verbundenen Knoten

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Quellen

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →