Regel und Prüfungsfalle · Gemeinschaftseinrichtungen

§ 34: Personal

  • Bei Erkrankung, Verdacht oder Verlausung
  • keine Tätigkeit mit Kontakt zu Betreuten
  • bis nach ärztlichem Urteil keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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Ausschnitt aus der Starter-Map: § 34: Personal und die direkt verbundenen Knoten

Weitere Verbindungen in der Map

Quellen

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →