Regel und Prüfungsfalle · Gemeinschaftseinrichtungen
§ 34: Personal
- Bei Erkrankung, Verdacht oder Verlausung
- keine Tätigkeit mit Kontakt zu Betreuten
- bis nach ärztlichem Urteil keine Weiterverbreitung mehr zu befürchten ist
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Weitere Verbindungen in der Map
- gilt entsprechend für → § 34: Betreute
- ← verweist auf Liste in § 24: § 34-Krankheiten
- ← Geltungsbereich von Gemeinschaftseinrichtungen
- ← löst aus Kopflausbefall
- ← gelistet in Scharlach
- ← gelistet in Impetigo contagiosa
- ← gelistet in Skabies
- ← erweitert auf Mitbewohner/innen Fall in Wohngemeinschaft
- ← setzt um Mitteilungspflichten
- ← verwandte Logik wie Lebensmittelbereich
- ← Anordnung statt Gesetz Berufliches Tätigkeitsverbot
- ← gelistet in Masern
- ← gelistet in Keuchhusten
- ← gelistet in Diphtherie
- ← gelistet in Meningokokken
- ← gelistet in Windpocken
- ← gelistet in Mumps
- ← gelistet in Röteln
- ← gelistet in Poliomyelitis
- ← A/E gelistet in Akute Virushepatitis
- ← gelistet in Typhus & Paratyphus
- ← gelistet in Cholera
- ← gelistet in Hämorrhagisches Fieber
- ← gelistet in Pest
- ← gelistet in Orthopocken (Mpox)
- ← Lungen-TB gelistet in Tuberkulose
Quellen
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →