Regel und Prüfungsfalle · Gemeinschaftseinrichtungen

Mitteilungspflichten

  • Betroffene bzw. Sorgeberechtigte informieren die Einrichtung unverzüglich
  • Leitung benachrichtigt das Gesundheitsamt mit Angaben zu Krankheit und Person
  • Personal wird vor Tätigkeitsbeginn und mindestens alle 2 Jahre belehrt

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Alle Zusammenhänge zu Mitteilungspflichten in der Map →

Ausschnitt aus der Starter-Map: Mitteilungspflichten und die direkt verbundenen Knoten

Weitere Verbindungen in der Map

  • setzt um → § 34: Personal
  • ← erhält Benachrichtigung aus Gesundheitsamt

Quellen

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →