Regel und Prüfungsfalle · Gemeinschaftseinrichtungen
Mitteilungspflichten
- Betroffene bzw. Sorgeberechtigte informieren die Einrichtung unverzüglich
- Leitung benachrichtigt das Gesundheitsamt mit Angaben zu Krankheit und Person
- Personal wird vor Tätigkeitsbeginn und mindestens alle 2 Jahre belehrt
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Weitere Verbindungen in der Map
- setzt um → § 34: Personal
- ← erhält Benachrichtigung aus Gesundheitsamt
Quellen
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →