Krankheit · Meldepflichtige Krankheiten

Tuberkulose

Husten über 3 Wochen, Nachtschweiß, Gewichtsverlust, leichtes Fieber, evtl. Bluthusten

Meldepflicht

Ja, nach § 6 IfSG (Krankheit), namentlich. Der Erregernachweis steht zusätzlich in § 7.

§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Buchst. a, Abs. 2 IfSG · § 7 Abs. 1 Nr. 34 IfSG

Nr. 1a (Tuberkulose, schwere CDI): erst Erkrankung und Tod

meldepflichtig erst bei Erkrankung

Meldefrist 24 Stunden: muss spätestens 24 Stunden nach Kenntnis beim Gesundheitsamt vorliegen

Wer meldet?

Heilpraktiker/innen: Ja

Meldepflichtig für alle Fälle des § 6 Abs. 1 Satz 1

auch wenn ein Arzt hinzugezogen wird

Prüfungsfalle: HP meldet trotz Arzt – Die Ausnahme in § 8 Abs. 2 gilt nur für andere Heil- und Pflegeberufe sowie Einrichtungsleitungen

Behandlungsverbot § 24

Ja – Feststellung UND Heilbehandlung nur durch Ärzt/innen

Gemeinschaftseinrichtung § 34

Ja (Lungen-TB)

Personal: keine Tätigkeit mit Kontakt zu Betreuten

Betreute: Betreute dürfen Räume nicht betreten, Einrichtungen nicht nutzen, an Veranstaltungen nicht teilnehmen

Leitsymptome

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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Ausschnitt aus der Starter-Map: Tuberkulose und die direkt verbundenen Knoten

Quellen

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →