Krankheit · Meldepflichtige Krankheiten
Tuberkulose
Husten über 3 Wochen, Nachtschweiß, Gewichtsverlust, leichtes Fieber, evtl. Bluthusten
- Meldepflicht
Ja, nach § 6 IfSG (Krankheit), namentlich. Der Erregernachweis steht zusätzlich in § 7.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1a Buchst. a, Abs. 2 IfSG · § 7 Abs. 1 Nr. 34 IfSG
Nr. 1a (Tuberkulose, schwere CDI): erst Erkrankung und Tod
meldepflichtig erst bei Erkrankung
Meldefrist 24 Stunden: muss spätestens 24 Stunden nach Kenntnis beim Gesundheitsamt vorliegen
- Wer meldet?
Heilpraktiker/innen: Ja
Meldepflichtig für alle Fälle des § 6 Abs. 1 Satz 1
auch wenn ein Arzt hinzugezogen wird
Prüfungsfalle: HP meldet trotz Arzt – Die Ausnahme in § 8 Abs. 2 gilt nur für andere Heil- und Pflegeberufe sowie Einrichtungsleitungen
- Behandlungsverbot § 24
Ja – Feststellung UND Heilbehandlung nur durch Ärzt/innen
- Gemeinschaftseinrichtung § 34
Ja (Lungen-TB)
Personal: keine Tätigkeit mit Kontakt zu Betreuten
Betreute: Betreute dürfen Räume nicht betreten, Einrichtungen nicht nutzen, an Veranstaltungen nicht teilnehmen
- Leitsymptome
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Quellen
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →