Prüfungsfallen

Wann melden?

  • Fast alle Krankheiten in § 6: schon der Verdacht
  • Tuberkulose und schwere CDI: erst die Erkrankung
  • Merksatz: „TB wartet auf die Diagnose“

Verdacht, Erkrankung, Tod: Die Meldestufe hängt davon ab, ob eine Krankheit in § 6 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 1a steht.

Hängt zusammen mit

Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Wann melden? im IfSG-Schnellcheck →

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Wann melden? und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Wann melden? und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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