Prüfungsfallen
Wann melden?
- Fast alle Krankheiten in § 6: schon der Verdacht
- Tuberkulose und schwere CDI: erst die Erkrankung
- Merksatz: „TB wartet auf die Diagnose“
Verdacht, Erkrankung, Tod: Die Meldestufe hängt davon ab, ob eine Krankheit in § 6 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 1a steht.
Hängt zusammen mit
- erläutert → Verdacht, Erkrankung, Tod
- Siehe auch: Tuberkulose
- Siehe auch: Schwere CDI
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Wann melden? im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →