Meldepflichtige Krankheiten

Cholera

  • Massive, wässrige „Reiswasserstühle“, rascher Flüssigkeitsverlust, meist ohne Fieber
  • fäkal-oral, kontaminiertes Wasser
  • Stunden bis 5 Tage

Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Hierzulande fast nur als Reisekrankheit. Lebensbedrohlich wird sie durch die Austrocknung.

Hängt zusammen mit

Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Cholera im IfSG-Schnellcheck →

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Cholera und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Cholera und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →