Gemeinschaftseinrichtungen
Ausscheider in Einrichtungen
- Gilt für Ausscheider von Cholera-Vibrionen, toxinbildenden Corynebakterien, Salmonella Typhi und Paratyphi, Shigellen, EHEC
- Zutritt nur mit Zustimmung des Gesundheitsamts
- und unter verfügten Schutzmaßnahmen
Ausscheider sind nicht krank, aber ansteckend. Statt eines automatischen Verbots entscheidet hier das Gesundheitsamt.
Hängt zusammen mit
- ← Sonderregel in Ausscheider
- ← entscheidet über Zutritt Gesundheitsamt
- ← Dauerausscheider Typhus & Paratyphus
- ← Ausscheider-Regel Cholera
- ← Ausscheider-Erreger in Darmpathogene Erreger
- Siehe auch: Ausscheider
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Ausscheider in Einrichtungen im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →