Behandlungsverbot

Was HP bleibtHypothese

  • Verdacht erkennen und melden
  • an Ärzt/innen verweisen
  • Begleitbehandlung ist umstritten

Unstrittig dürfen Heilpraktiker/innen einen Verdacht äußern, melden und an Ärzt/innen verweisen. Ob eine begleitende Behandlung zulässig ist, die die Krankheit selbst nicht beeinflusst, wird unterschiedlich beurteilt; die Map stellt dies als offene Fachdebatte dar, nicht als Regel.

Hängt zusammen mit

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Was HP bleibt und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Was HP bleibt und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →