Gemeinschaftseinrichtungen
§ 34: Betreute
- Betreute dürfen Räume nicht betreten, Einrichtungen nicht nutzen, an Veranstaltungen nicht teilnehmen
- gleiche Krankheitsliste wie beim Personal
- zusätzlich: Kinder unter 6 Jahren mit infektiöser Gastroenteritis oder Verdacht
Betretungsverbot für Betreute. Die Sonderregel für infektiöse Gastroenteritis gilt nur für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und nicht für das Personal. Die Wiederzulassung setzt ein ärztliches Urteil voraus; eine heilpraktische Bescheinigung reicht nicht.
Hängt zusammen mit
- ← gilt entsprechend für § 34: Personal
- ← unter 6 J.: Betretungsverbot Durchfall & Erbrechen
- Siehe auch: Gastroenteritis (§ 6 Nr. 2)
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu § 34: Betreute im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →