Grundlagen & Begriffe

Kranker & Verdächtiger

  • Kranker = an übertragbarer Krankheit erkrankt
  • Krankheitsverdächtiger = Symptome lassen eine bestimmte Krankheit vermuten

Der Krankheitsverdacht knüpft an Symptome an, nicht an einen Labornachweis. Deshalb können Heilpraktiker/innen einen Verdacht feststellen und melden, ohne selbst diagnostizieren zu dürfen.

Hängt zusammen mit

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Kranker & Verdächtiger und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Kranker & Verdächtiger und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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