Grundlagen & Begriffe
Kranker & Verdächtiger
- Kranker = an übertragbarer Krankheit erkrankt
- Krankheitsverdächtiger = Symptome lassen eine bestimmte Krankheit vermuten
Der Krankheitsverdacht knüpft an Symptome an, nicht an einen Labornachweis. Deshalb können Heilpraktiker/innen einen Verdacht feststellen und melden, ohne selbst diagnostizieren zu dürfen.
Hängt zusammen mit
- Adressat von → Schutzmaßnahmen
- Verdacht genügt für → Verdacht, Erkrankung, Tod

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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