Behandlungsverbot
HP-Überprüfung
- Erlaubnis nur nach Überprüfung durch das Gesundheitsamt
- geprüft wird, ob von der Tätigkeit eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung ausgeht
- daher ist das IfSG Prüfungsinhalt
Die Überprüfung soll sicherstellen, dass Heilpraktiker/innen die Grenzen ihrer Tätigkeit kennen; dazu gehören Meldepflicht und Arztvorbehalt.
Hängt zusammen mit
- prüft Kenntnis von → Arztvorbehalt § 24
- prüft Kenntnis von → Meldepflicht der HP
- durchgeführt von → Gesundheitsamt
- ← grenzt ab HP für Psychotherapie
- Siehe auch: Gesundheitsamt

Quellen
- § 2 Abs. 1 Buchst. i Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz
- Heilpraktikerüberprüfungsleitlinien, BAnz AT 22.12.2017 B5, in Kraft seit 22.03.2018
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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