Gemeinschaftseinrichtungen
Gemeinschaftseinrichtungen
- Einrichtungen, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden
- Kitas und Horte, erlaubnispflichtige Kindertagespflege, Schulen und Ausbildungseinrichtungen
- Heime, Ferienlager
Die Aufzählung in § 33 ist beispielhaft („insbesondere“). Die Nummerierung ist prüfungsrelevant, weil § 20 (Masernschutz) nur auf einen Teil der Einrichtungen verweist (Nr. 1–3 bzw. 1–4).
Hängt zusammen mit
- Geltungsbereich von → § 34: Personal
- ← gilt in Masernschutz
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Gemeinschaftseinrichtungen im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →