Gesundheitsamt

Ermittlungen

  • Pflicht zur Ermittlung bei Kranken, Verdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern
  • klärt Art, Ursache, Ansteckungsquelle, Ausbreitung
  • auch bei vermuteten Impfschäden möglich

Bei bedrohlichen übertragbaren Krankheiten kann das Amt Dritte, etwa behandelnde Ärzt/innen, direkt befragen, wenn die betroffene Person nicht rechtzeitig mitwirken kann; diese sind dann auskunftspflichtig.

Hängt zusammen mit

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Ermittlungen und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Ermittlungen und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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