Regel und Prüfungsfalle · Prüfungsfallen
HP meldet trotz Arzt
- Die Ausnahme in § 8 Abs. 2 gilt nur für andere Heil- und Pflegeberufe sowie Einrichtungsleitungen
- Heilpraktiker/innen (Nr. 8) sind davon nicht erfasst
- die Meldepflicht entfällt nur bei einem Nachweis, dass schon gemeldet wurde
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Weitere Verbindungen in der Map
- erläutert → Meldepflicht der HP
Quellen
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →