Regel und Prüfungsfalle · Prüfungsfallen
Gesetz oder Anordnung?
- Kraft Gesetzes: § 34 (Gemeinschaftseinrichtungen), § 42 (Lebensmittel)
- durch Anordnung im Einzelfall: § 31 (berufliches Tätigkeitsverbot), § 30 (Absonderung)
- Ausnahme: Absonderung bei Lungenpest und VHF muss angeordnet werden
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

Weitere Verbindungen in der Map
- vergleicht → § 34: Personal
- vergleicht → Berufliches Tätigkeitsverbot
Quellen
Das ist ein Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ in Mirari: 89 Knoten, 9 Themenfelder, alle Verbindungen. Die ganze Map bekommst du kostenlos in dein Konto. Map holen →