Regel und Prüfungsfalle · Prüfungsfallen

Gesetz oder Anordnung?

  • Kraft Gesetzes: § 34 (Gemeinschaftseinrichtungen), § 42 (Lebensmittel)
  • durch Anordnung im Einzelfall: § 31 (berufliches Tätigkeitsverbot), § 30 (Absonderung)
  • Ausnahme: Absonderung bei Lungenpest und VHF muss angeordnet werden

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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Quellen

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