Grundlagen & Begriffe
Übertragbare Krankheit
- Durch Erreger oder deren Toxine verursacht
- „bedrohlich“ bei schwerem Verlauf oder gefährlicher Ausbreitung
- Grundlage der Auffang-Meldepflicht
Mit der Kategorie „bedrohliche übertragbare Krankheit“ (§ 2 Nr. 3a) erfasst das Gesetz neu auftretende Erkrankungen, die noch nicht namentlich gelistet sind; über § 6 Abs. 1 Nr. 5 werden sie meldepflichtig. So war COVID-19 anfangs meldepflichtig, bevor es eine eigene Nennung gab.
Hängt zusammen mit
- erfasst über → Auffangtatbestand Nr. 5
- ← Grundlage von Erreger & Infektion
- Siehe auch: Rechtsstand 07/2026

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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