Meldewesen

Meldeweg bis zum RKI

  • An das Gesundheitsamt am Aufenthaltsort der betroffenen Person
  • bei Betreuung in einer Einrichtung: Gesundheitsamt der Einrichtung
  • Weiterleitung an Landesbehörde und RKI

Das Gesundheitsamt übermittelt die Daten nach § 11 an die zuständige Landesbehörde und an das Robert Koch-Institut. Die Meldung erfolgt zunehmend elektronisch über das Meldesystem DEMIS (§ 14).

Hängt zusammen mit

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Meldeweg bis zum RKI und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Meldeweg bis zum RKI und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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