Meldepflichtige Krankheiten

HUS

  • Nach (blutigem) Durchfall: Blutarmut, Blutplättchenmangel, akutes Nierenversagen
  • meist nach EHEC; Lebensmittel, Tierkontakt, Mensch zu Mensch
  • HUS ca. 1 Woche nach Durchfallbeginn

Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Enteropathisches hämolytisch-urämisches Syndrom: die gefürchtete Komplikation einer EHEC-Infektion, vor allem bei Kleinkindern. EHEC ist der Erreger (§ 7), HUS die Krankheit (§ 6), die EHEC-Enteritis steht in § 34.

Hängt zusammen mit

Meldepflicht, § 24 und § 34 zu HUS im IfSG-Schnellcheck →

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: HUS und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – HUS und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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