Meldepflichtige Krankheiten

Diphtherie

  • Grau-weiße, festhaftende Beläge (Pseudomembranen), süßlicher Mundgeruch, Halsschwellung
  • Tröpfchen, Hautkontakt
  • 2–5 Tage

Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Das Toxin kann Herz (Myokarditis) und Nerven schädigen. Auch die Hautdiphtherie ist erfasst.

Hängt zusammen mit

Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Diphtherie im IfSG-Schnellcheck →

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Diphtherie und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Diphtherie und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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