Meldepflichtige Krankheiten
Diphtherie
- Grau-weiße, festhaftende Beläge (Pseudomembranen), süßlicher Mundgeruch, Halsschwellung
- Tröpfchen, Hautkontakt
- 2–5 Tage
Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Das Toxin kann Herz (Myokarditis) und Nerven schädigen. Auch die Hautdiphtherie ist erfasst.
Hängt zusammen mit
- gelistet in → § 34: Personal
- ← Spätfolge bei Schlaffe Lähmungen
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Diphtherie im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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