Meldepflichtige Krankheiten

Botulismus

  • Doppelbilder, Schluckstörung, absteigende schlaffe Lähmung, kein Fieber
  • Toxin aus Lebensmitteln (z. B. selbst Eingemachtes), Wunden, Honig bei Säuglingen
  • meist 12–36 Stunden

Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Botulismus ist eine Vergiftung durch Toxin, keine Ansteckung von Mensch zu Mensch; trotzdem steht er im IfSG.

Hängt zusammen mit

Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Botulismus im IfSG-Schnellcheck →

Ausschnitt aus der Starter-Map Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung: Botulismus und die direkt verbundenen Knoten
Ausschnitt aus der Starter-Map „Infektionsschutzgesetz für die HP-Prüfung“ – Botulismus und die direkt verbundenen Knoten.

Quellen

Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026

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