Meldepflichtige Krankheiten
Botulismus
- Doppelbilder, Schluckstörung, absteigende schlaffe Lähmung, kein Fieber
- Toxin aus Lebensmitteln (z. B. selbst Eingemachtes), Wunden, Honig bei Säuglingen
- meist 12–36 Stunden
Meldepflicht ab Verdacht (§ 6 Abs. 1 Nr. 1), Arztvorbehalt nach § 24. Botulismus ist eine Vergiftung durch Toxin, keine Ansteckung von Mensch zu Mensch; trotzdem steht er im IfSG.
Hängt zusammen mit
- Sonderfall Lebensmittelvergiftung → Gastroenteritis (§ 6 Nr. 2)
- ← Leitsymptom von Schlaffe Lähmungen
Meldepflicht, § 24 und § 34 zu Botulismus im IfSG-Schnellcheck →

Quellen
Rechtsstand: IfSG i. d. F. des Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetzes vom 26.06.2026 (BGBl. I Nr. 195), in Kraft seit 02.07.2026
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