Rolle & Recht
Schmerzmedikation
- Medikamente sind Teil der ärztlichen Behandlung.
- Opioide bei chronischem Nicht-Tumorschmerz nur eingeschränkt sinnvoll.
- Beobachtungen weitergeben, nichts verändern.
Schmerzmedikamente sind Teil der ärztlichen Behandlung und gehören bei chronischem Schmerz in ein Gesamtkonzept. Verschiedene Mechanismen sprechen auf verschiedene Wirkstoffgruppen an: Entzündungshemmende Schmerzmittel wirken vor allem bei nozizeptivem, entzündlichem Schmerz, bei neuropathischem Schmerz kommen andere Substanzklassen zum Einsatz, und bei noziplastischem Schmerz ist die Wirkung vieler Medikamente begrenzt. Die deutsche Leitlinie zur Langzeitanwendung von Opioiden bei chronischen nicht-tumorbedingten Schmerzen beschreibt sie als eine Option unter mehreren, nur in Kombination mit nichtmedikamentösen Maßnahmen und mit regelmäßiger Überprüfung von Nutzen und Nebenwirkungen; bei Fibromyalgie und bei psychischen Störungen mit Schmerz als Leitsymptom rät sie davon ab. Für Physio-, Ergotherapie und Osteopathie gilt: keine Empfehlung zu Einnahme, Dosis oder Absetzen. Beobachtungen wie Müdigkeit, Stürze, Verstopfung, steigender Bedarf oder ein Missverhältnis zwischen Schmerz und Funktion werden an die verordnende Seite weitergegeben.
Hängt zusammen mit
- ärztlicher Teil → Multimodale Schmerztherapie
- Siehe auch: Neuropathischer Schmerz

Quellen
- Deutsche Schmerzgesellschaft (federführend). S3-Leitlinie Langzeitanwendung von Opioiden bei chronischen nicht-tumorbedingten Schmerzen (LONTS), AWMF-Register-Nr. 145-003.
Rechtsstand: Rolle & Recht geprüft am 08.10.2026 (Blankoverordnung, sektoraler HP Physiotherapie, Direktzugang, Osteopathie).
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